Friedhofslexikon

A B F G H I N O Ö R S T U V W

A

Abstand zwischen den Gräbern

Der Abstand zwischen den Gräbern ist abhängig von der Bestattungsart, der Lage innerhalb des Friedhofs, dem Alter der Belegungsfläche und dem Belegungsraster. Die Abstände können variieren.

Anonyme Bestattungsformen

Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Hauptfriedhof in Düren Ost möglich. Es wird unterschieden Zwischen Urnen-Bestattungen Anonym oder Sarg-Bestattungen Anonym.

Ansprechpartner

Jochen de Riese, Leiter Friedhofsverwaltung
Tel: 02421/ 9434-702
Mobil: 0172/ 94 34 600
Mail: de.riese@dn-sb.de

Heike Tingart, stellv. Leiterin Friedhofsverwaltung
Tel: 02421/ 9434-701
Mail h.tingart@dn-sb.de

Aeternitas:

Verbraucherorganisation für Friedhofsnutzer. www.aeternitas.de

Aschenurne:

siehe Urne


B
 

Bestattung, Begräbnis oder Beisetzung

Bestattung, Begräbnis oder Beisetzung Verbringen der sterblichen Überreste eines Verstorbenen in ein Erd- oder Urnengrab bzw. Urnenstele. Die Bestattung umfasst auch die rituellen Vorgänge, die durch religiöse Tradition vermittelt sind und dem Seelenheil des Verstorbenen dienen: Trauerfeiern sowie begleitende Gebete beim Absenken des Sarges bzw. Der Urne in das Grab bzw. Stele.

Bürgerbüro

Im Bürgerbüro erhalten Sie die Friedhofsbroschüre und den Gebührenkatalog


F
 

Feuerbestattung oder Kremation

Sie ist die Alternative zur Erdbestattung. Der Sarg mit dem Verstorbenen wird in einem Krematorium eingeäschert. (Kremation)

Friedhof

Als Friedhof bezeichnet man eine eingefriedete Fläche die der Bestattung Verstorbener dient. Vorgänger der heutigen Friedhöfe waren in der Vergangenheit die Kirchhöfe die meist im Umfeld von Kirchen angelegt waren.
Die Stadt Düren unterhält mehrere Friedhöfe in fast allen Stadtteilen.

Friedhofsgärtnerei

Gärtnerische Betriebe die sich auf Grabgestaltung und Pflege spezialisiert haben und meist im Umfeld von Friedhöfen angesiedelt sind.

Fried-Garten

Urnengemeinschaftsanlage mit dem Status eines Urnen Reihengrabes (20 Jahre Nutzung ohne Möglichkeit der Verlängerung) Pflegefrei in besonderer Lage (Themenfeld) zurzeit in Düren-Ost, Rölsdorf, Gürzenich, NIederau und Birkesdorf.

Fried-Park

Aschestreufeld auf einem Teilstück einer Rasenfläche. (nur Düren-Ost) Die Grasnarbe wird in einer Größe von ca. 50 x 50 cm. angehoben und nach erfolgter Verstreuung wieder aufgelegt.
Grablichte und Blumenschmuck können an einem zentralen Gedenkstein aufgestellt bzw. abgelegt werden.

Fried-Wiese

Urnengemeinschaftsanlage mit dem Status eines Urnen Reihengrabes (20 Jahre Nutzung ohne Möglichkeit der Verlängerung. (Pflegefrei auf einer Rasenfläche) die Grabstelle wird durch eine Betonplatte in den Maßen 30 x 30 cm gekennzeichnet. Diese Platte kann durch eine Schriftplatte gleicher Größe auf Kosten des Nutzungsberechtigten ausgetauscht werden. Das Aufbringen der Platten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. (zurzeit nur Düren-Ost)


G
 

Gebühren

Ein lt. jeweils gültiger Gebührensatzung festgelegter Geldbetrag für Kommunale Dienstleistungen, hier Friedhof. Den Gebührenkatalog der Dürener Friedhofsverwaltung finden Sie hier.

Grab, Grabstätte oder Ruhestätte

Eine Grabstätte ist eine räumlich abgegrenzte Fläche je nach Bestattungsart auf dem Friedhof.
Sie kann in ihrer Größe je nach Friedhof oder Friedhofsteil variieren.
Grundlage für die Bestattungsflächen sind die Friedhofskataster mit ihren Rastermaßen und die Friedhofspläne.

Grabmal, Grabzeichen oder Denkmal

Grabmale kennzeichnen eine Grabstätte und können in ihrer Art oder Ausführung eine imaginäre Verbindung zu dem dort Bestatteten herstellen. Sie sollten sich in ihrer Ausführung dem Friedhofszweck unterordnen und müssen in Form und Größe der jeweils gültigen Friedhofsatzung entsprechen.

Grabmalgenehmigung

Eine Grabmalgenehmigung ist Voraussetzung für das aufstellen eines Grabzeichens. Vordrucke erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung oder bei einem Steinmetz ihrer Wahl.
Eine Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn die Grabgebühren vollständig beglichen sind.

Grabpflege

Der Nutzungsberechtigte ist grundsätzlich zur Grabpflege verpflichtet. Siehe hier §24 der Friedhofssatzung in ihrer aktuellen Ausführung.

Gruft

Als Gruft oder Grüfte bezeichnet man im Boden gemauerte Räume/Keller mit meist einer Öffnung in der Decke die durch eine Platte verschlossen ist. Für eine Bestattung in der Gruft, müssen die Verstorbenen im Zinksarg der in einem Holzsarg liegt Bestattet werden.
Es wird nur noch in vorhandenen Grüften bestattet. Neue Grüfte sind nicht mehr zulässig.


H
 

Hunde

Das Mitbringen von Hunden, auch angeleint ist grundsätzlich auf allen Friedhöfen verboten.
Einzige Ausnahme sind Blindenhunde (§ 5 Absatz i der Friedhofssatzung)


I
 

Islamisches Gräberfeld

Auf dem Hauptfriedhof Düren Ost befindet sich ein, nach Mekka ausgerichtetes Islamisches Gräberfeld.


N
 

Nutzungszeit, Nutzungsrecht

Nutzungszeit ist der Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf einer Wahlgrabstätte. Sie beträgt je nach Bestattungsform zwischen 20 und 30 Jahren. Über die Verleihung des Nutzungsrechts, wird eine Erwerberurkunde ausgestellt. 


O
 

Öffnungszeiten

Die Friedhöfe können innerhalb der hellen Tagesstunden besucht werden. Die Friedhöfe haben einen Schließdienst.

Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist täglich zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr geöffnet. Besuchszeiten am Nachmittag nur nach telefonischer Vereinbahrung.


R
 

Ruhezeit-Frist

Die Ruhefrist umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht mehr belegt werden darf. Diese Frist soll neben der angemessenen Totenehrung vor allem die ausreichende Verwesung des Leichnams ermöglich. Die Ruhezeit für Urnen ist angepasst an die kürzeste Ruhefrist für Erdbestattungen. (Kinder unter 5 Jahre)

Reihengrab

Reihengräber für Erd - oder Urnenbestattungen befinden sich auf dafür vorgesehenen Gräberfeldern der einzelnen Friedhöfe. Sie werden der Reihe nach vergeben. Eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.

Rollstühle

Auf dem Friedhof Düren Ost stehen am Haupteingang 3 Rollstühle kostenlos bereit. Auf den Friedhöfen Lendersdorf, Gürzenich und Birkesdorf je ein Rollstuhl. Für die Ausleihe der Rollstühle wird ein Pfand von 2,-€ erhoben, welches nach Rückgabe rückerstattet wird.


S
 

Sarg

Siehe § 8 Särge und Urnen der gültigen Friedhofssatzung.

Stele

Einzelobjekte oder Objektgruppen die durch Fächer gegliedert sind und die Bestattung von bis zu 2 Urnen pro Fach ermöglichen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Erwerb auf 20 bis 30 Jahre je nach Bestattungsform. Stelen stehen auf allen Dürener Friedhöfen.


T
 

Trauerhalle

Räume in denen man den/die Verstorbenen in würdevoller und angemessener Umgebung verabschieden kann.


U
 

Umbettungen

Siehe § 11 Umbettungen/ Aus-Einbettungen der gültigen Friedhofssatzung

Urne

Siehe § 8 Särge und Urnen der gültigen Friedhofssatzung


V
 

Vorsorge

Es können bei Bestattern ihrer Wahl oder über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Vorsorge Verträge gemacht werden. www.dauergrabpflege-rheinland.de


W
 

Wahlgräber

Freie Wahl der Art und Lage je nach Möglichkeit der Friedhöfe. Erwerb auf 30 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. Rückgabe möglich nach Beendigung der Ruhefrist oder auf Antrag nach 2/3 der Ruhefrist gegen Pflegegebühr. Das Abräumen der Grabstätte ist lt. Gebührensatzung grundsätzlich Kostenpflichtung.



A B F G H I N O Ö R S T U V W

Ansprechpartner

Jochen De Riese
Leiter Friedhofsverwaltung

Tel.: 02421-9434 702
Fax : 02421-9434 710
Mobil : 0172–9434600

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Tel.: 02421-9434 701
Fax : 02421-9434 710

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