Sichere Bürgersteige

Wer sichert die Bürgersteige?

Mit dem ersten Schneefall ist der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass der Bürgersteig vor seinem Haus geräumt und eisfrei gehalten wird. Dies gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Er kann diese Aufgabe an die Mieter oder Hausmeister übertragen.
Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften.

Wann müssen Sie die Bürgersteige sichern?

Entsprechend unserer Straßenreinigungssatzung müssen Bürgersteige sofort, nachdem es geschneit hat, geräumt werden. Schneit oder friert es erst nach 22.00 Uhr, reicht es, wenn Sie dies am nächsten Morgen bis spätestens 7.00 Uhr (sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr) tun.

Wo erfahre ich mehr?
Bitte klicken Sie auf unsere Straßenreinigungssatzung §4 oder rufen Sie uns an.
Ansprechpartner

Udo Lepper
Leiter Straßenreinigung / Winterdienst

Tel.: 02421-9434-163
Fax : 02421-94 34-104

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hristoph Reinartz
Tel.: 02421-9434-191
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