Wahl- und Reihengräber

Es wird zwischen Wahl- und Reihengrab unterschieden.

Im Gegensatz zu Reihengräbern können Wahlgräber in der Lage ausgesucht und fortwährend verlängert werden.

Erdreihengrab (Sarg)

Erdreihengrab (Sarg)
  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt zwischen 25 bis 30 Jahren (je nach Friedhof).
  • Die Grabstätte für eine Sargbestattung wird zugewiesen.
  • Das Nutzungsrecht  an der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
  • Die Grabfläche beträgt 1,80 x 0,80 m.
  • Das Grab muss individuell gestaltet und gepflegt werden.

Diese Form der Bestattung ist auf allen Friedhöfen möglich.

Kinderreihengrab (Sarg)

Kinderreihengrab (Sarg)

Kinderreihengrab:

  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 20 Jahren und ist für Kinder bis zum Alter von 5 Jahren.
  • Die Grabstätte für eine Sargbestattung wird zugewiesen.
  • Die Grabfläche beträgt ca. 1,20 x 0,60 m.
  • Das Grab muss individuell gestaltet und gepflegt werden.

Früh- und Fehlgeborene:

  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 5 Jahren für Früh- und Fehlgeborene Kinder (bis 500 Gramm).
  • Die Grabstätte für eine Bestattung, wird zugewiesen
  • Das Grab wird durch eine Steinplatte mit dem Maß 30 x 30 x 5 cm gekennzeichnet.
  • Die Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Diese Form der Bestattung ist nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.



Wahlgrab ein-/mehrstellig (Sarg und Urnen)

Wahlgrab ein-/mehrstellig (Sarg und Urnen)
  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 30 Jahren.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann verlängert werden.
  • Pro Grabstelle kann ein Sarg und 4 Urnen bestattet werden.
  • Die Grabfläche beträgt ca. 1,10 x 2,50 m.
  • Das Grab muss individuell gestaltet und gepflegt werden.
  • Eine Grabstätte kann aus mehreren Grabstellen bestehen.

Diese Form der Bestattung ist auf allen Friedhöfen möglich.

Wahlgrab tief (Sarg und Urnen)

Wahlgrab tief (Sarg und Urnen)
  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 30 Jahren.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann verlängert werden.
  • Pro Grabstelle können zwei Särge übereinander und 4 Urnen bestattet werden.
  • Die Grabfläche beträgt ca. 1,30 x 2,50 m.
  • Das Grab muss individuell gestaltet und gepflegt werden.

Diese Form der Bestattung ist nicht auf allen Friedhöfen möglich.

Urnenreihengrab (Urnen)

Urnenreihengrab (Urnen)
  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 20 Jahren.
  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
  • Die Grabstätte für eine Urnenbestattung wird zugewiesen.
  • Pro Grabstelle kann nur eine Urne bestattet werden.
  • Die Grabfläche beträgt ca. 0,80 x 0,80 m.
  • Das Urnenreihengrab muss individuell gestaltet und gepflegt werden.

Diese Form der Bestattung ist auf allen Friedhöfen möglich.

Urnenwahlgrab (Urnen)

Urnenwahlgrab (Urnen)
  • Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 30 Jahren.
  • Das Nutzungsrecht  an der Grabstätte kann verlängert werden.
  • Pro Grabstelle können 2 oder 4 Urnen bestattet werden.
  • Die Grabfläche beträgt ca. 1,00 x 1,20 m.
  • Das Grab muss individuell gestaltet und gepflegt werden.
  • Eine Grabstätte kann aus mehreren Grabstellen bestehen.

Diese Form der Bestattung ist auf allen Friedhöfen möglich.
Ansprechpartner

Jochen De Riese
Leiter Friedhofsverwaltung

Tel.: 02421-9434 702
Fax : 02421-9434 710
Mobil : 0172–9434600

E-Mail senden

Heike Tingart
stellv. Leiterin Friedhofsverwaltung

Tel.: 02421-9434 701
Fax : 02421-9434 710

E-Mail senden
Datenschutz Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.