Straßenreinigungsverzeichnis

Hält der DSB jede Fahrbahn sauber?

Meistens sind die Mitarbeiter des DSB verantwortlich. Aber manche Fahrbahnen sind neben dem Bürgersteig auch durch die Grundstückseigentümer zu reinigen. Hier ist auch die Winterwartung durch den Anlieger zu gewährleisten.
Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie als Anlieger für Straßenreinigung und die Winterwartung verantwortlich sind, finden Sie die Informationen im aktuellen Straßenreinigungsverzeichnis.

Wenn Sie als Anlieger reinigen: Was ist zu tun?

Sie müssen dafür sorgen, dass der Bürgersteig oder die Fahrbahn nach Bedarf mindestens einmal in der Woche sauber gemacht wird. Fällt besonders viel Schmutz an, dann ist auch ein zweiter Reinigungstag oder gar mehr nötig. Damit sich niemand über aufgewirbelten Staub ärgert, sollten Sie die Arbeiten vorsichtig ausführen oder ausführen lassen. Abfälle dürfen nicht auf öffentlichen Plätzen oder Straßen gelagert oder entsorgt werden. Abfälle gehören in die Restmülltonne. Die Straßenreinigung kostet Gebühren, die seit 1998 mehrfach gesenkt werden konnten. Die jeweilige Höhe der Straßenreinigungsgebühr wird in der Straßenreinigungssatzung festgelegt.

Angemerkt: Für die Reinigung der Landes- und Bundesstraßen, des Autobahnzubringers sowie die Autobahnausfahrt ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW verantwortlich.


 

Ansprechpartner

Udo Lepper
Leiter Straßenreinigung / Winterdienst

Tel.: 02421-9434-163
Fax : 02421-94 34-104




Christoph Reinartz

Straßenreinigung / Winterdienst

Tel.: 02421-9434-191
Fax : 02421-94 34-104

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