Pflegefreie Wahlgräber

Die Gestaltung und die Pflege der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vorgegeben.

Erdwahlgrabstätte (Sarg und Urnen)

Erdwahlgrabstätte (Sarg und Urnen)
  • Pflegefreie Grabstätte zur Aufnahme von einem Sarg und bis zu 2 Urnen in vorgegebener Lage und mit teilweise vorgegebener Gestaltung der Grabstätte.
  • Das 1qm große Grabbeet einer Einzellstelle kann individuell gestaltet und gepflegt werden.
  • Die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
  • Mehrere Einzelgräber können als Mehrstellengräber angelegt werden.
  • Die Nutzunsdauer beträgt 30 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
  • Das Aufstellen einer Grabanlage durch einen Steinmetzbetrieb und der Abschluss eines Rahmenpflegevertrages mit der Friedhofsverwaltung ist verpflichtend.

Diese Form der Bestattung ist z.Z. nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.

Partnergrabstätte (Urnen)

Partnergrabstätte (Urnen)
  • Pflegefreie Grabstätten zur Aufnahme von bis zu 2 Urnen pro Grabstelle in vorgegebener Lage und Gestaltung.
  • Die Urnen werden zur Bestattung in einer Erdkammer übereinander beigesetzt.
  • Eine Steinplatte (60 x 40 x 5cm) kann individuell mit Namen und Daten beschriftet werden.
  • Die Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
  • Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
  • Der Abschluss eines Rahmenpflegevertrages mit der Friedhofsverwaltung ist verpflichtend.

Diese Form der Bestattung ist z.Z. nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.

Baumgarten (Urnen)

Baumgarten (Urnen)
  • Der  Baumgarten ist eine Urnengemeinschaftsanlage in vorgegebener Lage und Gestaltung um einen Baum. Die Beisetzung der Urnen erfolgt übereinander.
  • Das bodenbündige liegende Grabmal (60 x 40 x 5cm) kann nach vorgaben des Friedhofsträgers verwendet werden.
  • Pro Grabstätte können 2 Urnen bestattet werden.
  • Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
  • Der Abschluss eines Rahmenpflegevertrages mit der Friedhofsverwaltung ist verpflichtend.
  • eine Aufbringung von Grabschmuck ist nicht zulässig.

Diese Form der Bestattung ist auf allen Friedhöfen der Stadt Düren möglich.

Wasserurne (Aschen)

Wasserurne (Aschen)
  • Pflegefreie Grabstätte zur Aufnahme von bis zu 2 Aschen pro Wasserurne in vorgegebener Lage und Gestaltung.
  • Die Asche wird zur Bestattung in das geöffnete Gefäß eingestreut und dieses danach verschlossen.
  • Durch Regen, als natürliche Bewässerung, wird die Asche der Verstorbenen über eine Röhre der Erde übergeben.
  • Eine Steinplatte (40 x 40 x 5cm) kann inidviduell mit Namen und Daten beschriftet werden.
  • Die Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
  • Mehrere Wasserurnen können als Mehrstellengräber angelegt werden.
  • Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
  • Der Abschluss eines Rahmenpflegevertrages mit der Friedhofsverwaltung ist verpflichtend.

Diese Form der Bestattung ist z.Z. nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.

Urnenstele (Urnen)

Urnenstele (Urnen)
  • Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage zur Aufnahme von bis zu 2 Urnen je Fach.
  • Die Grabplatten der einzelnen Fächer können mit Namen, Daten und Zeichen versehen werden.
  • In der Größe verhältnismäßig gehaltener Grab-schmuck darf nur auf die dafür ausgewiesene Ablagefläche abgelegt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Nicht zulässig sind Fotos, sonstige bildhafte Darstellungen und Daten Verstorbener im Umfeld der Stelen.
  • Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Diese Form der Bestattung ist auf allen Friedhöfen möglich.
Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung

Tel.: 02421-9434 702
Tel.: 02421-9434 701
Mobil : 0172–9434600

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