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Stellungnahmen zu Vorwürfen im Rahmen Konzert Wincent Weiss

Datum: 12.07.2019
 

Stellungnahme DSB an Frau Sander


Sehr geehrte Frau Sander,

 

für die praktische Durchführung der gesamten Organisation (einschl. der hilfsbereiten und freundlichen Security) ist für uns die Fa. Wolff Dienstleistungen verantwortlich, die dies hervorragend bei Wincent Weiss, aber auch Nibirii und dem Brass-Festival geleistet hat.

Obwohl das Kartenhaus das Badeseegelände kennt und seit Jahren Karten für uns verkauft, wurden irrtümlich Rollstuhlplätze verkauft.

 

Das Kartenhaus hat dann telefonisch versucht, die betroffenen Karteninhaber (5 Personen) zu erreichen und Lösungen angeboten, da das Badeseegelände nicht behindertengerecht ausgelegt ist.

 

Bisher konnten jedoch immer gute Lösungen bei allen Events mit betroffenen Personen erreicht werden, da den meisten die Topographie und eingeschränkten Möglichkeiten des Geländes bekannt sind.

Es ist schade, dass Sie hierüber nicht informiert waren. Wie uns jedoch mitgeteilt wurde, haben Sie ja einen Platz in direkter Bühnennähe gefunden.

 

Aufgrund Ihrer Anregung wird das Kartenhaus und andere Vorverkaufsstellen demnächst im Vorfeld die Betroffenen informieren, dass die Möglichkeiten speziell für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer eingeschränkt sind.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

Richard Müllejans
Betriebsleiter

Stellungnahme Wolff-Dienstleistungen

 

Sehr geehrte Frau Sander,

beginnen möchte ich meine Erwiderung Ihrer Vorwürfe vom 07.07.19 anlässlich des Wincent Weiss Konzertes mit einer Klarstellung.

Veranstalter ist nicht der Dürener Service Betrieb allein, sondern mit uns in Kooperation. Für das operative Geschäft, also z.B. die Organisation vor Ort zeichnen wir uns als Produktionsleitung verantwortlich, nicht der Dürener Service Betrieb.

Weder von mir selbst, noch von meinem Unternehmen oder einem meiner Beschäftigten werden Menschen, egal welches Handicap sie haben oder welcher Minderheit sie angehören, diskriminiert.

Ganz im Gegenteil, wir haben an vielen Stellen mehrfach bewiesen, dass uns eine Gleichstellung, egal auf welcher Ebene, wichtig ist.

Nun möchte ich ausfühlich auf Ihre Behauptungen eingehen:

Wir nehmen jede Beschwerde sehr ernst und befassen uns mit dieser, um evtl. Probleme oder Versäumnisse beim nächsten Mal abzustellen. Es tut mir persönlich auch sehr leid, dass Ihnen der Konzertbesuch der Live Show von Wincent Weiss nicht ganz so gut gefallen hat. Jedoch kann ich keine Versäumnisse oder Fehler bei unserer Organisation feststellen.

Das Veranstaltungsgelände am Dürener Badesee ist leider nicht für Rollatoren oder Rollstühle geeignet. Das liegt leider schon in der Natur der Dinge, da das Gelände größtenteils aus Sandfläche besteht! Auch ein Podest ist hier nicht hilfreich, weil auch die Zuwegung zum Podest ungeeignet ist.

Aus diesem Grund verkaufen wir auch keine „gesonderten Tickets“ für Menschen mit Handicaps.

Ich selbst habe Sie am Einlass begrüßt, dass ist Ihnen sicherlich nicht bewusst, weil wir uns nicht persönlich kennen. Sie kamen mit Ihrer Begleitung zu einem Zeitpunkt, als schon mehrere Hundert Fans anstanden (und das teilweise schon mehr als 24 Stunden). Wie selbstverständlich gingen Sie an der Schlange vorbei und kamen auf mich zu. Ich habe Sie dann angesprochen und Ihnen mitgeteilt, dass ich Sie mit einem Rollstuhlfahrer zur gleichen Zeit einlassen werde. Weiterhin habe ich Ihnen aber schon an diesem Punkt mitgeteilt, dass Sie nicht als erstes eingelassen werden können. Das lag in dem Grund, dass die bereits wartenden Fans erfahrungsgemäß sehr schnell laufen werden, um in den ersten Reihen zu stehen. Dabei sind sie so sehr auf den Platz fokussiert, dass Sie evtl. umgelaufen worden wären. Weiterhin habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie aufgrund des Rollators nicht in den ersten Bühnengraben dürfen. Und dies ist keine Diskriminierung, sondern durch die Unfallverhütungsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen so vorgeschrieben. Die Erklärung dazu habe ich Ihnen auch direkt gegeben. Im Falle eine Entfluchtung des sehr kleinen Bereiches (im Verhältnis zur Gesamtfläche) sind Rollatoren und Rollstühle Hindernisse, die andere Personen und die Nutzer selbst in Gefahr bringen. Auch an der Stelle habe ich dann noch einmal darauf hingewiesen, dass der Sand zudem ein extremes Hindernis ist.

Festzustellen ist weiterhin, dass ca. 75% der Besucher NICHT in den ersten Bühnengraben konnten. Auch dies ist keine Diskriminierung, sondern eine Vorschrift. Weiterhin haben Sie selbst mit Ihrer Begleitung die Entscheidung getroffen, sich zu trennen, indem Ihre Begleitung in den ersten Bühnengraben gegangen ist. Dies wäre aber nicht notwendig gewesen. Eine Besonderheit des traumhaften Geländes am Badesee ist es, dass man von allen Plätzen (durch den natürlichen Anstieg) einen uneingeschränkten Blick auf die Bühne hat. Dies können die 75% Besucher bestätigen, die nicht im Graben waren.

Wie Sie selbst schreiben, haben Sie trotz Anweisung, das bitte nicht zu tun, sich und andere Personen in Gefahr gebracht, indem Sie durch ein renitentes Verhalten die Security-Mitarbeiter dazu gebracht haben, Sie in den ersten Bühnengraben zu lassen.

Somit konnten Sie ja, wie Sie es wollten, die Show aus dem Graben verfolgen.

 

Als Fazit kann ich nur festhalten, dass wir konform der Sonderbauverordnung NRW/ MVSStättV in der gültigen Fassung von 2014 uns richtig verhalten haben. Auch haben wir Ihnen trotzdem, z.B. durch den besonderen Einlass die Möglichkeit gegeben, die Show zu erleben.

Abschließend möchte Ich Ihnen noch einmal sagen, dass wir alles versuchen, damit alle Gäste einen tollen Abend bei uns verbringen können. Aufgrund der Geländeeigenschaften, die wiederum das Gelände auch einzigartig machen, ist dies jedoch nicht immer zu 100% möglich.

 

Gez. Willi Wolff

 

 

 

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