Alttextilsammlung - was ist neu seit dem 01.01.2025:
Seit vielen Jahren werden Alttextilien in den Städten und Gemeinden getrennt erfasst, so auch in Düren. In der Regel werden brauchbare Alttextilien über die bekannten Altkleidercontainer erfasst. In Düren sind diese an fast allen Glascontainerstandorten zu finden.
Seit dem 01.01.2025 gilt nun die Getrennthaltungspflicht für Textilien entsprechend § 20 (2) Satz 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Hier wurden die Vorgaben der EU-Rahmenrichtline umgesetzt. Diese sieht nun vor, dass die Kommune analog der Biotonne oder den Glascontainerstandorten ein entsprechendes Sammelsystem zur Verfügung stellen muss. Dadurch soll die getrennte Erfassung der Alttextilien aus den Haushalten gewährleistet werden.
Ein solches Sammelsystem besteht bereits seit vielen Jahren für Düren.
Ändert sich nun etwas für die Dürener:innen?
Für die Bürger:innen ändert sich im Grunde nichts. Gesammelt werden nach wie vor
nur brauchbare Textilien über die Altkleidercontainer. Unbrauchbare Textilreste können und müssen weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Was ist wichtig für die Sammlung?
Bitte geben Sie ausschließlich Textilien in die Altkleidercontainer, die gut in Plastiksäcke verpackt sind, damit die Kleider nicht feucht und damit unbrauchbar werden.
Was darf alles in die Altkleidercontainer:
Kleidung die nicht verschmutzt oder nass ist,
Schuhe,
Decken,
Bettbezüge
Federbettdecken,
Laken,
Vorhänge
Was darf nicht in die Altkleidercontainer:
verschmutzte oder nasse Kleidung,
verschmutzte oder nasse Textilien,
Teppiche/ Teppichboden
Matratzen
einzelne Schuhe
Lebensmittel
sonstige Abfälle